Ab 4. Dezember 2021 gelten für uns 2G Regeln!
Nur noch vollständig geimpfte (immunisierte) Personen sind gestattet.
Unter 18 Jahren wird kein Testnachweis benötigt (lt. Coronaschutzverordnung
Paragraph 2 Abs. 8)
Für unsere Kollegen gelten 3G Regeln, also geimpft, genesen und/oder getestet. Selbstverständlich mit Nachweis.
Im unteren Link die Quelle des Bundesrats und des Landes NRW
https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1011/1011-pk.html#top-1
Wer nicht geimpft oder genesen ist muss sich regelmäßig testen lassen und den Test bei uns im Büro bitte vorzeigen.
Ansonsten gilt in den öffentlichen Flächen wie Fluren, WC und Büro die Maskenpflicht.
Bleibt gesund!